Frage 5 von 195
Welches Wild darf in freier Wildbahn nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?
Antworten:
alles Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes) sowie Auer-, Birk- und Rackelwild
alles Wild mit Ausnahme des Raubwildes
alles Schalenwild, das zum Hochwild zählt