Frage 140 von 195

Welches in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um es z.B. präparieren zu lassen?

Antworten:

Falsch

Steinmarder

Richtig

Siebenschläfer

Falsch

Mauswiesel