Frage 140 von 195
Welches in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um es z.B. präparieren zu lassen?
Antworten:
Steinmarder
Siebenschläfer
Mauswiesel
Steinmarder
Siebenschläfer
Mauswiesel