Frage 194 von 195

Welche Straftatbestände kennt das BJG?

Antworten:

Richtig

Abschuss von in seinem Bestand bedrohten Wild, Abschuss von Wild ohne Jagdzeit, Abschuss von Elterntieren, die zur Aufzucht der Jungen erforderlich sind.

Falsch

Blockflötenspiel im Revier.

Falsch

Die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition.