Frage 194 von 195
Welche Straftatbestände kennt das BJG?
Antworten:
Abschuss von in seinem Bestand bedrohten Wild, Abschuss von Wild ohne Jagdzeit, Abschuss von Elterntieren, die zur Aufzucht der Jungen erforderlich sind.
Blockflötenspiel im Revier.
Die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition.