Frage 171 von 195

Wann spricht man von einem "Eigenjagdbezirk"?

Antworten:

Falsch

Bei einem Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, der einem Mitpächter zur alleinigen Bejagung zugewiesen worden ist.

Falsch

Bei einem Jagdbezirk, der von einer Person allein gepachtet worden ist.

Richtig

Bei einer land-, forst-, fischereiwirtschaftlich nutzbaren zusammenhängenden Grundfläche von wenigstens 150 ha Größe im Eigentum einer Person.