Frage 171 von 195
Wann spricht man von einem "Eigenjagdbezirk"?
Antworten:
Bei einem Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, der einem Mitpächter zur alleinigen Bejagung zugewiesen worden ist.
Bei einem Jagdbezirk, der von einer Person allein gepachtet worden ist.
Bei einer land-, forst-, fischereiwirtschaftlich nutzbaren zusammenhängenden Grundfläche von wenigstens 150 ha Größe im Eigentum einer Person.