Frage 125 von 195
Wann ist die Erlegung eines Stückes Wild im Rahmen der weidgerechten Ausübung der Jagd zulässig?
Antworten:
Immer, da schließlich ein Plan zu erfüllen ist.
Eine Erlegung ist nur unter vorhergehender Betäubung zulässig.
Wenn dabei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.