Frage 96 von 195
Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?
Antworten:
Nein, solange das Eigentum an den Tieren nicht aufgegeben worden ist.
Ja, weil sie auch schon vorher dem Jagdrecht unterlagen.
Nein, weil der Eigentumsnachweis immer geführt werden kann.