Frage 96 von 195

Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?

Antworten:

Richtig

Nein, solange das Eigentum an den Tieren nicht aufgegeben worden ist.

Falsch

Ja, weil sie auch schon vorher dem Jagdrecht unterlagen.

Falsch

Nein, weil der Eigentumsnachweis immer geführt werden kann.