Frage 142 von 195

Kann im Land Brandenburg in Naturschutzgebieten die Jagdausübung generell eingeschränkt werden?

Antworten:

Richtig

Ja, in dem Maße, wie der Schutzzweck dies erfordert.

Falsch

Ja, aber nur im Einverständnis mit dem Jäger.

Falsch

Nein, da die Jagdausübung nicht dem Naturschutz unterliegt.