Frage 142 von 195
Kann im Land Brandenburg in Naturschutzgebieten die Jagdausübung generell eingeschränkt werden?
Antworten:
Ja, in dem Maße, wie der Schutzzweck dies erfordert.
Ja, aber nur im Einverständnis mit dem Jäger.
Nein, da die Jagdausübung nicht dem Naturschutz unterliegt.