Frage 105 von 195

Ist der Jagdausübungsberechtigte dazu verpflichtet den Jagdschutz auszuüben?

Antworten:

Falsch

Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.

Richtig

Ja, hierzu ist er verpflichtet.

Falsch

Nein, nur die Behörde ist dazu verpflichtet, den Jagdschutz auszuüben.