Frage 105 von 195
Ist der Jagdausübungsberechtigte dazu verpflichtet den Jagdschutz auszuüben?
Antworten:
Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.
Ja, hierzu ist er verpflichtet.
Nein, nur die Behörde ist dazu verpflichtet, den Jagdschutz auszuüben.