Frage 40 von 195
Für welchen Elternteil gilt das Bejagungsverbot in der Brut- und Setzzeit?
Antworten:
Immer nur für den männlichen Teil.
Immer nur für den weiblichen Teil.
Für beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist.
Immer nur für den männlichen Teil.
Immer nur für den weiblichen Teil.
Für beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist.