Frage 40 von 195

Für welchen Elternteil gilt das Bejagungsverbot in der Brut- und Setzzeit?

Antworten:

Falsch

Immer nur für den männlichen Teil.

Falsch

Immer nur für den weiblichen Teil.

Richtig

Für beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist.