Frage 98 von 195

Darf der Fahrzeugführer beim Wildunfall das Unfallwild in sein Auto verladen, um es als "Entschädigung" für den zerstörten Wagen mit nach Hause zu nehmen?

Antworten:

Falsch

Es wäre ohnehin jeder Jäger damit einverstanden, da sich jeder schon einmal selbst in einer solchen Situation befunden hat.

Falsch

Ja, dies ist problemlos möglich, da eine Regelung im brandenburgischen Jagdgesetz vorhanden ist.

Richtig

Nein, denn damit würde er den Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllen (§ 292 StGB).