Frage 98 von 195
Darf der Fahrzeugführer beim Wildunfall das Unfallwild in sein Auto verladen, um es als "Entschädigung" für den zerstörten Wagen mit nach Hause zu nehmen?
Antworten:
Es wäre ohnehin jeder Jäger damit einverstanden, da sich jeder schon einmal selbst in einer solchen Situation befunden hat.
Ja, dies ist problemlos möglich, da eine Regelung im brandenburgischen Jagdgesetz vorhanden ist.
Nein, denn damit würde er den Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllen (§ 292 StGB).