Frage 3 von 195
Bis wann muss der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan bei der unteren Jagdbehörde einreichen?
Antworten:
Spätestens bis zum 31. März eines jeden Jagdjahres.
Zu dem von der Unteren Jagdbehörde festgesetzten Termin, jedoch spätestens bis zum 1. April.
In jedem Jagdjahr bis zum 28. Februar.