Frage 3 von 195

Bis wann muss der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan bei der unteren Jagdbehörde einreichen?

Antworten:

Falsch

Spätestens bis zum 31. März eines jeden Jagdjahres.

Richtig

Zu dem von der Unteren Jagdbehörde festgesetzten Termin, jedoch spätestens bis zum 1. April.

Falsch

In jedem Jagdjahr bis zum 28. Februar.