Frage 154 von 195

Benötigen Sie für den Besitz eines Wechsellaufs in einem kleineren Kaliber als das der Basiswaffe eine Erlaubnis?

Antworten:

Falsch

Für Wechselläufe wird keine gesonderte Erlaubnis benötigt.

Falsch

Eine Erlaubnis ist nur erforderlich, wenn das Kaliber größer als das der Basiswaffe ist.

Richtig

Die notwendige Erlaubnis wird durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt.