Frage 154 von 195
Benötigen Sie für den Besitz eines Wechsellaufs in einem kleineren Kaliber als das der Basiswaffe eine Erlaubnis?
Antworten:
Für Wechselläufe wird keine gesonderte Erlaubnis benötigt.
Eine Erlaubnis ist nur erforderlich, wenn das Kaliber größer als das der Basiswaffe ist.
Die notwendige Erlaubnis wird durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt.