Frage 7 von 195
Bedürfen Sie im Land Brandenburg als Jagdausübungsberechtigter außer Ihrem Jagdschein für die Ausübung der Fangjagd noch einer zusätzlichen Erlaubnis?
Antworten:
Ja.
Nein.
Ja, ich muss an einem Fangjagdseminar des Landesjagdverbandes teilgenommen haben.