Frage 182 von 195
Bedarf der Abschluss eines Jagdpachtvertrages zu seiner Wirksamkeit der behördlichen Genehmigung?
Antworten:
Nein, der Vertrag muss jedoch bei der Unteren Jagdbehörde angezeigt werden.
Der Vertrag muss von der Unteren und der Oberen Jagdbehörde genehmigt werden.
Es genügt, wenn alle Beteiligten ihn kennen.