Frage 182 von 195

Bedarf der Abschluss eines Jagdpachtvertrages zu seiner Wirksamkeit der behördlichen Genehmigung?

Antworten:

Richtig

Nein, der Vertrag muss jedoch bei der Unteren Jagdbehörde angezeigt werden.

Falsch

Der Vertrag muss von der Unteren und der Oberen Jagdbehörde genehmigt werden.

Falsch

Es genügt, wenn alle Beteiligten ihn kennen.