Frage 233 von 294

Wie ist der JGH im LJG B definiert?

Antworten:

Falsch

Eigentümer ist Jagdscheininhaber

Falsch

Angehörige einer anerkannten Jagdhundrasse

Richtig

für die jagdliche Zweckbestimmung gezüchtet, ausgebildet, gehalten, geführt; "?... die ihre jagdliche Brauchbarkeit durch eine entsprechende Prüfung für den jeweiligen Einsatz nachgewiesen haben."