Frage 233 von 294
Wie ist der JGH im LJG B definiert?
Antworten:
Eigentümer ist Jagdscheininhaber
Angehörige einer anerkannten Jagdhundrasse
für die jagdliche Zweckbestimmung gezüchtet, ausgebildet, gehalten, geführt; "?... die ihre jagdliche Brauchbarkeit durch eine entsprechende Prüfung für den jeweiligen Einsatz nachgewiesen haben."