Frage 69 von 294

Wer legt bei einer Ansitzdrückjagd fest, welches Wild erlegt werden darf?

Antworten:

Falsch

Der Bürgermeister der Gemeinde.

Falsch

Der Jagdgast entsprechend seiner Zahlungsfähigkeit.

Richtig

Der Jagdleiter auf Grundlage des Abschussplanes.