Frage 69 von 294
Wer legt bei einer Ansitzdrückjagd fest, welches Wild erlegt werden darf?
Antworten:
Der Bürgermeister der Gemeinde.
Der Jagdgast entsprechend seiner Zahlungsfähigkeit.
Der Jagdleiter auf Grundlage des Abschussplanes.
Der Bürgermeister der Gemeinde.
Der Jagdgast entsprechend seiner Zahlungsfähigkeit.
Der Jagdleiter auf Grundlage des Abschussplanes.