Frage 121 von 294
Was ist bei der Fallenjagd zu beachten?
Antworten:
Marderfangeinrichtungen dürfen nicht beködert werden.
Die Fangjagd auf die Marder ist verboten, um unerwünschte Beifänge des Baummarders zu vermeiden.
Es dürfen nur Fallen verwendet werden, die sofort töten bzw. unversehrt fangen.