Frage 94 von 294
Wann hat sich bei einer Ansitztreibjagd ein Schütze mit seinen Nachbarn zu verständigen?
Antworten:
Bevor er seinen Stand verlässt.
Nach Einnehmen des Standes.
Beim Anwechseln von Wild.
Bevor er seinen Stand verlässt.
Nach Einnehmen des Standes.
Beim Anwechseln von Wild.