Frage 139 von 294
Wann darf Schalenwild in Brandenburg gefüttert werden?
Antworten:
nur wenn die Jagdbehörde Notzeit feststellt
vom 1.10. bis 31.03.
unter keinen Umständen
nur wenn die Jagdbehörde Notzeit feststellt
vom 1.10. bis 31.03.
unter keinen Umständen