Frage 190 von 294
Sie werden zu einem Wildunfall gerufen. Der Wolf liegt stark verletzt an der Straße. Was tun Sie?
Antworten:
Ich bin für den Wolf nicht zuständig und lasse ihn liegen.
Ich trage dem Wolf den Fangschuss sofort an, damit er nicht leidet.
Der Wolf steht unter Naturschutzrecht. Ich rufe umgehend den Kreistierarzt. Nur er entscheidet, was zu tun ist.