Frage 243 von 294

Kann die Untere Jagdbehörde die Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk mit Schalenwildbejagung aussetzen, wenn

Antworten:

Falsch

zu viele Hunde eingesetzt werden.

Richtig

kein für die Nachsuche auf Schalenwild brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht.

Falsch

nicht brauchbare Jagdhunde eingesetzt werden.