Frage 243 von 294
Kann die Untere Jagdbehörde die Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk mit Schalenwildbejagung aussetzen, wenn
Antworten:
zu viele Hunde eingesetzt werden.
kein für die Nachsuche auf Schalenwild brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht.
nicht brauchbare Jagdhunde eingesetzt werden.