Frage 225 von 294
Ist die ausschließliche Zwingerhaltung tierschutzgerecht?
Antworten:
Ja, ein Jagdhund gehört nicht in die Wohnung, das verweichlicht.
Ja, wenn er sowohl genügend Auslauf als auch Kontakt zum Menschen erhält.
Ja, wenn er genügend Auslauf erhält.