Frage 239 von 294
Ein Eigentümer eines Hundes ist nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheins. Darf er einen Hund allein jagdlich ausbilden?
Antworten:
Ja, immer.
Nur wenn die schriftliche Erlaubnis des JAB mitgeführt wird und keine Möglichkeit des Kontaktes mit lebendem Wild gegeben ist.
Nein, Jagdhundeausbildung ist befugte Jagdausübung.