Frage 3 von 294

Dürfen Sie in einem Forstschutzgatter Ihren Jagdhund einsetzen?

Antworten:

Richtig

Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen.

Falsch

Nein. Durch die Eingatterung ist ein befriedeter Bezirk entstanden.

Falsch

Gatter zur forstwirtschaftlichen Baumaufzucht dürfen jagdlich nicht genutzt werden.