Frage 3 von 294
Dürfen Sie in einem Forstschutzgatter Ihren Jagdhund einsetzen?
Antworten:
Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen.
Nein. Durch die Eingatterung ist ein befriedeter Bezirk entstanden.
Gatter zur forstwirtschaftlichen Baumaufzucht dürfen jagdlich nicht genutzt werden.