Frage 76 von 294

Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?

Antworten:

Falsch

Es dürfen keine Stücke über 50 kg erlegt werden.

Richtig

Leitbachen sind zu schonen.

Falsch

Es dürfen nur Geltbachen erlegt werden.