Frage 170 von 196

Was muss ein Jäger nach dem Erwerb einer Waffe von einem anderen Jäger tun?

Antworten:

Falsch

Beide Waffenbesitzkarten sofort der zuständigen Behörde vorlegen.

Falsch

Nichts.

Richtig

Seine WBK innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde zum Eintrag vorlegen.