Frage 170 von 196
Was muss ein Jäger nach dem Erwerb einer Waffe von einem anderen Jäger tun?
Antworten:
Beide Waffenbesitzkarten sofort der zuständigen Behörde vorlegen.
Nichts.
Seine WBK innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde zum Eintrag vorlegen.