Frage 183 von 196
Ist die Verwendung eines Nachtsichtgerätes in Verbindung mit einem Rotpunkt-Reflexvisier als Zielhilfe zulässig?
Antworten:
Die Nutzung als Zielhilfe ist erlaubt.
Nachsichtgeräte sind ausschließlich zur Wildbeobachtung zulässig.
Eine Verwendung im Jagdbetrieb ist verboten.