Frage 111 von 196

Dürfen Sie auf dem Schießstand zur Scheibenbeobachtung eine geladene Waffe ablegen?

Antworten:

Falsch

Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.

Richtig

Nein, nur entladene und geöffnete Waffen dürfen abgelegt werden.

Falsch

Ja, wenn die Waffe gesichert ist.