Frage 111 von 196
Dürfen Sie auf dem Schießstand zur Scheibenbeobachtung eine geladene Waffe ablegen?
Antworten:
Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
Nein, nur entladene und geöffnete Waffen dürfen abgelegt werden.
Ja, wenn die Waffe gesichert ist.
Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
Nein, nur entladene und geöffnete Waffen dürfen abgelegt werden.
Ja, wenn die Waffe gesichert ist.