Frage 119 von 196
Darf man Schrotmunition in unbegrenzter Menge erwerben?
Antworten:
Nein.
Ja, mit Erwerbsberechtigung.
Ja, aber nur auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch.
Nein.
Ja, mit Erwerbsberechtigung.
Ja, aber nur auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch.