Frage 114 von 316
Wo darf man im Wald entsprechend Landeswaldgesetz Bbg. mit dem Fahrrad fahren?
Antworten:
Auf Wegen.
Auf Brandschutzstreifen.
Radfahren im Wald ist generell verboten.
Auf Wegen.
Auf Brandschutzstreifen.
Radfahren im Wald ist generell verboten.