Frage 184 von 316

Wie ist ein Landschaftsschutzgebiet definiert?

Antworten:

Richtig

Abgegrenztes Gebiet, das rechtsverbindlich festgesetzt ist und dessen Landschaftsbild erhalten werden soll.

Falsch

Abgegrenztes Gebiet, das durch die EU ausgewiesen wird und dessen Erscheinungsbild typisch für das betreffende Mitgliedsland ist.

Falsch

Abgegrenztes Gebiet in Brandenburg, dessen Fauna und Flora durch Vertragsnaturschutz in einen ursprünglichen Zustand versetzt werden soll.