Frage 184 von 316
Wie ist ein Landschaftsschutzgebiet definiert?
Antworten:
Abgegrenztes Gebiet, das rechtsverbindlich festgesetzt ist und dessen Landschaftsbild erhalten werden soll.
Abgegrenztes Gebiet, das durch die EU ausgewiesen wird und dessen Erscheinungsbild typisch für das betreffende Mitgliedsland ist.
Abgegrenztes Gebiet in Brandenburg, dessen Fauna und Flora durch Vertragsnaturschutz in einen ursprünglichen Zustand versetzt werden soll.