Frage 69 von 316
Welche Handlungen sind im Naturschutzgebiet verboten?
Antworten:
Alle Handlungen, die zur Zerstörung von jagdlichen Einrichtungen führen können.
Alle Handlungen, die in der Tageszeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr erfolgen.
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.