Frage 30 von 316
Welche allgemeine Pflicht ist im Naturschutzgesetz für jedermann aufgegeben?
Antworten:
Hinweise auf besondere Bedürfnisse frei lebender Tiere geben.
Jeder soll nach Möglichkeit zu Naturschutz und Landschaftspflege beitragen.
Der Naturgenuss anderer in der Natur und Landschaft darf nicht unnötig beeinträchtigt werden.