Frage 30 von 316

Welche allgemeine Pflicht ist im Naturschutzgesetz für jedermann aufgegeben?

Antworten:

Falsch

Hinweise auf besondere Bedürfnisse frei lebender Tiere geben.

Falsch

Jeder soll nach Möglichkeit zu Naturschutz und Landschaftspflege beitragen.

Richtig

Der Naturgenuss anderer in der Natur und Landschaft darf nicht unnötig beeinträchtigt werden.