Frage 162 von 316

Sie haben in Ihrem Revier ein alte Lehmgrube, die der Grundbesitzer verfüllen möchte. Darf er das?

Antworten:

Falsch

Ja, da die Lehmförderung seit langem eingestellt ist.

Richtig

Nein, da die mit Wasser gefüllte Lehmgrube als Kleingewässer gilt.

Falsch

Nein, da die Lehmgrube dem Bergbaurecht unterliegt.