Frage 162 von 316
Sie haben in Ihrem Revier ein alte Lehmgrube, die der Grundbesitzer verfüllen möchte. Darf er das?
Antworten:
Ja, da die Lehmförderung seit langem eingestellt ist.
Nein, da die mit Wasser gefüllte Lehmgrube als Kleingewässer gilt.
Nein, da die Lehmgrube dem Bergbaurecht unterliegt.