Frage 135 von 316

Ist es erlaubt, auf Stilllegungsflächen (im Rahmen der EU-Ausgleichszahlung) Wildackermischung auszusäen?

Antworten:

Richtig

grundsätzlich ja

Falsch

grundsätzlich nein

Falsch

nur nach Absprache mit dem Landratsamt