Frage 135 von 316
Ist es erlaubt, auf Stilllegungsflächen (im Rahmen der EU-Ausgleichszahlung) Wildackermischung auszusäen?
Antworten:
grundsätzlich ja
grundsätzlich nein
nur nach Absprache mit dem Landratsamt
grundsätzlich ja
grundsätzlich nein
nur nach Absprache mit dem Landratsamt