Frage 109 von 316
Handelt der Bürger ordnungswidrig, wenn er gegen Bestimmungen des Naturschutzgesetzes verstößt?
Antworten:
Nein, wenn die Handlung fahrlässig erfolgte.
Ja, nur bei vorsätzlicher Handlung.
Ja, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlung.