Frage 109 von 316

Handelt der Bürger ordnungswidrig, wenn er gegen Bestimmungen des Naturschutzgesetzes verstößt?

Antworten:

Falsch

Nein, wenn die Handlung fahrlässig erfolgte.

Falsch

Ja, nur bei vorsätzlicher Handlung.

Richtig

Ja, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlung.