Frage 286 von 316
Ein Veranstalter (Hundeverein) möchte in Ihrem Revier eine Hundeübung veranstalten. Können Sie Ihre Zustimmung verweigern?
Antworten:
Ja, generell.
Bei einer nicht geplanten Veranstaltung ja. Bei einer geplanten (z.B. Übung) nur, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Jagdausübung erfolgt oder die Belange des Natur- oder Tierschutzes berührt werden.
Nein.