Frage 206 von 316
Ein Landwirt will im Juli nach der Ernte das Gerstenstroh auf dem Acker verbrennen. Darf er das?
Antworten:
Nein, außer mit Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.
Nein, nur das später anfallende Weizenstroh darf verbrannt werden.
Ja, Stroh darf nach der Ernte generell auf dem Acker verbrannt werden, da die Asche wertvolle Pflanzennährstoffe enthält.