Frage 206 von 316

Ein Landwirt will im Juli nach der Ernte das Gerstenstroh auf dem Acker verbrennen. Darf er das?

Antworten:

Richtig

Nein, außer mit Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.

Falsch

Nein, nur das später anfallende Weizenstroh darf verbrannt werden.

Falsch

Ja, Stroh darf nach der Ernte generell auf dem Acker verbrannt werden, da die Asche wertvolle Pflanzennährstoffe enthält.