Frage 302 von 316
Dürfen gebietsfremde Tiere und Pflanzen wildlebender und nicht wildlebender Arten ausgesetzt oder angesiedelt werden?
Antworten:
Nur mit Genehmigung der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, wird von dieser aber auch untersagt, wenn Verfälschung oder Gefährdung der Bestände eintreten könnte.
Ja, generell.
Nein.