Frage 302 von 316

Dürfen gebietsfremde Tiere und Pflanzen wildlebender und nicht wildlebender Arten ausgesetzt oder angesiedelt werden?

Antworten:

Richtig

Nur mit Genehmigung der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, wird von dieser aber auch untersagt, wenn Verfälschung oder Gefährdung der Bestände eintreten könnte.

Falsch

Ja, generell.

Falsch

Nein.