Frage 5 von 207

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten sind nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

Antworten:

Falsch

Spitzwegerich

Falsch

Adlerfarn

Falsch

Taubnessel

Richtig

Sonnentau

Richtig

Schwertlilie