Frage 127 von 207

Welche der nachgenannten Aussagen zur Verbissaufnahme im Rahmen der Erstellung des Forstlichen Gutachtens in Bayern sind richtig?

Antworten:

Falsch

Die Auswahl der Flächen für die Verbissaufnahme erfolgt jährlich wechselnd und willkürlich

Falsch

Bei der Verbissaufnahme werden auch durch Zaun vor Verbiss geschützte Flächen aufgenommen

Falsch

Um die Objektivität während der Verbissaufnahmen zu gewährleisten, muss der Datenaufnehmer hierbei allein sein

Richtig

Die Auswahl der Verbissaufnahmefläche erfolgt nach einem systematischen Gitternetz

Richtig

Bei der Verbissaufnahme ist die Teilnahme von Grundeigentümer und Jagdrevierinhaber möglich