Frage 121 von 207

Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlhieb (Kahlschlag) nach dem Bayerischen Waldgesetz ist richtig?

Antworten:

Falsch

In Bayern sind Kahlhiebe (Kahlschläge) grundsätzlich verboten

Richtig

Kahlhiebe (Kahlschläge) im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis