Frage 121 von 207
Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlhieb (Kahlschlag) nach dem Bayerischen Waldgesetz ist richtig?
Antworten:
In Bayern sind Kahlhiebe (Kahlschläge) grundsätzlich verboten
Kahlhiebe (Kahlschläge) im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis