Frage 25 von 207
Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind richtig?
Antworten:
Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig
Gesetzlich geschützte Biotope sind u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden
Die Anlage von Wildäckern auf gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig