Frage 25 von 207

Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind richtig?

Antworten:

Richtig

Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig

Richtig

Gesetzlich geschützte Biotope sind u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden

Falsch

Die Anlage von Wildäckern auf gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig