Frage 220 von 246
Welche Körperteile müssen bei Vorliegen bedenklicher Merkmale für eine amtliche Fleischuntersuchung bereitgehalten werden?
Antworten:
Der gesamte Wildkörper einschließlich roter Organe
Der gesamte Wildkörper ohne Aufbruch
Eine Fleischprobe aus Zwerchfell und Bug von mindestens 100 g Fleisch