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Sachgebiet 4 - Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis
Frage 32 von 246
Auf welchen der nachgenannten Flächen ist die Anlage von Wildäckern nicht zulässig?
Antworten:
Falsch
Mehrjährig stillgelegte Ackerfläche
Richtig
Magerrasen
Richtig
Feuchtwiese
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