Frage 156 von 257

Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

Antworten:

Falsch

Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd

Falsch

Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat

Richtig

Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges