Frage 156 von 257
Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?
Antworten:
Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd
Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat
Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges