Frage 58 von 257
Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?
Antworten:
½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang
1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang