Frage 58 von 257

Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?

Antworten:

Falsch

½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang

Falsch

1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang

Richtig

1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang