Frage 105 von 257
Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen in Bayern mit Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere ganzjährig bejagt werden?
Antworten:
Sumpfbiber (Nutria)
Lachmöve
Überläufer
Mauswiesel
Sumpfbiber (Nutria)
Lachmöve
Überläufer
Mauswiesel