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Sachgebiet 3 - Rechtliche Vorschriften
Frage 12 von 257
Welche der nachgenannten Wildarten zählen jagdrechtlich zum Hochwild?
Antworten:
Richtig
Schwarzwild
Richtig
Auerwild
Falsch
Birkwild
Richtig
Rotwild
Richtig
Damwild
Falsch
Rehwild
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