Frage 52 von 257
Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Bayern nach Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?
Antworten:
Rebhuhn
Baummarder
Waschbär
Marderhund
Steinmarder
Feldhase